Begriff und Bedeutung
Die Anspruchsgrundlage ist eine gesetzliche Vorschrift (Rechtsnorm)
Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch gegen ein anderes Rechtssubjekt (siehe
Anspruch).
Liegen nicht alle Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vor, entsteht der Anspruch nicht.
Die einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage werden als Tatbestandsmerkmale bezeichnet (
siehe Tatbestandsmerkmale).