jura-basic (Anwartschaft) - Grundwissen
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Grundbegriffe (Anwartschaft)
Die Anwartschaft ist die Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb.
Beispiel: Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt (
§ 449 BGB
@
) erwirbt der Käufer mit Vertragsschulss ein Anwartschaftsrecht auf den künftigen Eigentumserwerb (
Details
).
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Dokument-Nr. 0001326
Autor, siehe Impressum
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