Bei einer
Sachleistung können die Parteien einen Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbaren.
Der Liefertermin ist ein konkreter Lieferzeitpunkt.
Die Lieferfrist ist ein Zeitraum, in dem der Schuldner zu liefern hat.
Liefertermin und Lieferfrist sind kalendermäßige Bestimmungen der
Leistungszeit.
Bei der Bestimmung der Leistungszeit hat der Schuldner die erforderliche Zeit für die Auftragsabwicklung zu berücksichtigen. Zur Auftragsabwicklung gehören beispielsweise die Auftragsbearbeitung, Bonitätsprüfung, die Erstellung der Ausgangsrechnung (Fakturierung). Bei der Schick- oder Bringschuld ist zusätzlich die Zeit für die Beschaffung und Erstellung von Transportdokumenten sowie die Transportzeit zu berücksichtigen.
Bei verspäteter Lieferung kann der Schuldner in Verzug kommen (siehe
Schuldnerverzug).