Begriff und Bedeutung
Ein Vertrag zwischen
Unternehmer und
Verbraucher kommt durch Angebot und Annahme zustande (siehe
Vertrag.
Sendet der Unternehmer dem Verbraucher eine unbestellte Ware zu, dann ist die Warenzusendung ein konkretes Vertragsangebot an den Verbraucher (sog.
Realofferte).
Der Empfänger kann das Angebot ausdrücklich oder durch Bezahlen des Kaufpreises annehmen.
Alleine im Behalten oder nicht Zurücksenden der unbestellten Sache, liegt noch keine Annahmeerklärung des Verbrauchers vor. Der Unternehmer hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Rücksendung der Ware.
Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet (
§ 241a Abs. 1 BGB@).
Durch diese Regelung will der Gesetzgeber den Verbraucher vor unbestellten Warenzusendungen des Unternehmers schützen.