Grundlage der Tarifautonomie ist die grundrechtlich geschützte Vereinigungsfreiheit.
Zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dürfen Personenvereinigungen gegründet werden (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese Vereinigungsfreiheit wird auch als Koalitionsfreiheit bezeichnet (siehe Koalitionsfreiheit).