Arztbesuch
Ob ein Arztbesuch während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber zu vergüten ist, ist abhängig vonm Einzelfall.
Nach
§ 616 BGB@ hat der Arbeitnehmer einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn ein persönlicher Hinderungsgrund vorliegt. Insofern kommt es auf die Dringlichkeit des Arztbesuches an
>> [mehr..].